Anbei die aktuellen Handlungsempfehlungen des BLSV mit Stand vom 26.01.2022
Die Einzelheiten kurz zusammengefasst:
- Kein regionaler Lockdown bis mindestens 09.02.2022
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen ein entsprechendes Attest vom Arzt und zudem einen negatives Testergebnis (PCR-, Schnell- oder Selbsttest)
- Die Auslastung für die Räumlichkeiten wurde von 25% auf 50% angehoben unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m
- Genesene Personen müssen nachweisen, dass die Infektion per PCR-Test beendet ist und mindestens 28, maximal jedoch 90 Tage zurückliegt.