Anbei die aktuellen Handlungsempfehlungen des BLSV mit Stand vom 17.02.2022. Die Änderungen kurz zusammengefasst:
- Der Zugang zu den Sportstätten ist nun über die 3G-Zugangsbeschränkung möglich (getestet oder geimpft oder genesen)
- Kinder bis zum 6. Geburtstag müssen keinen Nachweis erbringen
- Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahre sind von der Nachweispflicht befreit sofern sie an den regelmäßigen Testungen in der Schule teilnehmen. Dies gilt ebenso für SchülerInnen nach dem 18. Lebensjahr.
- Die Regelungen für einen regionalen Lockdown ab einer Inzidenz von über 1.000 sind ersatzlos gestrichen