Seit 2. September gilt ein neues Hygieneschutzkonzept aufgrund weiterer Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen der Bayerischen Staatsregierung. Angesichts einer Inzidenz von über 35 im Landkreis sehen die aktuellen Handlungsempfehlungen des BLSV vor, dass die 3G-Regel bei Sportausübung innen wie außen anzuwenden ist:

